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   VGH Bayern, 20.01.2011 - 15 ZB 08.2724   

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https://dejure.org/2011,67830
VGH Bayern, 20.01.2011 - 15 ZB 08.2724 (https://dejure.org/2011,67830)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.01.2011 - 15 ZB 08.2724 (https://dejure.org/2011,67830)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 15 ZB 08.2724 (https://dejure.org/2011,67830)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Versiegelung einer Baustelle; unzureichende Darlegung der Zulassungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Augsburg, 07.07.2008 - Au 5 K 07.1730

    Beseitigungsanordnung; Zwangsgeldandrohung

    Auszug aus VGH Bayern, 20.01.2011 - 15 ZB 08.2724
    Die Aussagen der in der mündlichen Verhandlung im Verfahren Az.: Au 5 K 07.1730 hierzu vernommenen Zeugen hätten die Erkenntnisse des Baukontrolleurs nicht widerlegt.

    Darüber hinaus hat es im Parallelverfahren Az.: Au 5 K 07.1730 den zuständigen Baukontrolleur sowie zwei weitere Zeugen zum Ausbauzustand des Vorhabens im Dezember 2005 und zum Baufortschritt befragt.

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

    Das bloße Benennen eines Zulassungsgrunds genügt dem Darlegungserfordernis aber ebenso wenig wie eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens oder eine Bezugnahme hierauf (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1468 ; vom 20.1.2011 Az. 15 ZB 08.2724; NdsOVG vom 13.4.2005 NVwZ-RR 2006, 258).
  • VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343

    Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung;

    Dem Darlegungserfordernis ist nicht genüge getan, wenn - wie hier - das erstinstanzliche Vorbringen lediglich wiederholt wird (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1468 ; vom 20.1.2011 Az. 15 ZB 08.2724; vom 19.4.2011 Az. 8 ZB 10.129 RdNr. 18).
  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 21 ZB 11.1103

    Darlegung; keine Zulassungsgründe

    Das bloße Benennen eines Zulassungsgrundes genügt dem Darlegungserfordernis aber ebenso wenig wie eine bloße Wiederholung des erstinstanzlichen Urteils oder eine Bezugnahme hierauf (vgl. BayVGH vom 28.9.2009 Az. 7 ZB 09.1468 ; vom 20.1.2011 Az. 15 ZB 08.2724; NdsOVG vom 13.4.2005 NVwZ-RR 2006, 258).
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